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KoR vom 02.01.2012, Heft 01, Seite 50 DSR-Stellungnahmen zu den Änderungsvorschlägen der 4. und 7. Bilanzierungs- und der Transparenzrichtlinie
Der DSR hat Stellungnahmen zu den Änderungsvorschlägen der 4. und 7. Bilanzierungs- und der Transparenzrichtlinie veröffentlicht. Der DSR hinterfragt in seinen Stellungnahmen verschiedene Aspekte der vorgeschlagenen Änderungen, auch wenn die grundsätzliche Zielsetzung einer EU-weiten Harmonisierung der Abschlüsse, Bürokratieabbau (insbesondere für kleine Unternehmen), Erhöhung der Transparenz und des Informationsgehalts für die Bilanzadressaten sowie die Verschlankung des Richtlinienwerks begrüßt werden. Die geplante Änderung der Bilanzrichtlinien solle, laut Meinung des DSR, allerdings nicht nur auf kleine Unternehmen zielen. Zudem sollen Lücken im bestehenden Regelwerk geschlossen werden. Insbesondere solle die bilanzielle Behandlung von aufgegebenen Aktivitäten, von Forschungs- und Entwicklungskosten und von als "held-for-sale" klassifizierten Vermögensgegenständen geregelt werden. Bemängelt wird auch, dass nur einige, aber keineswegs alle Mitgliedstaatenwahlrechte abgeschafft und neue Wahlrechte ggf. neu entstehen würden. Hinsichtlich der Zielsetzung einer transparenteren Darstellung von an staatliche Stellen geleiteten Zahlungen schlägt der DSR vor, den Anwendungsbereich der landesspezifischen Berichterstattung nicht nur auf große Unternehmen und Unternehmen von öffentlichem Interesse zu beschränken. Die Festlegung auf zwei Industrien solle zudem überdacht werden. Die Stellungnahmen stehen auf der Internetseite des DRSC zum Download bereit.
© KoR, Fachverlag der Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH 2012
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