KoR vom 01.02.2012, Heft 02, Seite 56 - 66
Branchentypische Aktivierung von Entwicklungskosten nach IAS 38
Eine empirische Analyse von Aktivierungsmodellen
Der Beitrag gründet auf einer qualitativen Studie zur Aktivierung von Entwicklungskosten nach IAS 38. Im Ergebnis werden sog. "Aktivierungsmodelle nach Branchen" dargestellt und miteinander verglichen.
Gliederung
| I. | Einleitung |
| II. | Grundmodell der Aktivierung von Entwicklungskosten gem. IAS 38 |
| III. | Synoptischer Überblick über bisherige Studien zur Aktivierung von Entwicklungskosten |
| IV. | Datengrundlage und methodisches Vorgehen der empirischen Untersuchung |
| V. | Aktivierungsmodelle nach Branchen |
| | 1. | Pharmaunternehmen |
| | 2. | Automobilhersteller |
| | 3. | Automobilzulieferer |
| | 4. | Softwarehersteller |
| | 5. | Medizintechnikunternehmen |
| VI. | Vergleich der Aktivierungsmodelle |
| | 1. | Aktivierungszeitpunkte nach Branchen |
| | 2. | Fallpaare |
| VII. | Zusammenfassung und Fazit |
Einleitung
Dem Standard IAS 38 zur Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten wird häufig unterstellt, unpräzise formuliert zu sein und damit viel Platz für Interpretationen zu lassen. Dieser Effekt kommt insbesondere bei der Bilanzierung von selbsterstellten immateriellen Vermögenswerten zum Tragen. Hier ist die Aktivierung von Entwicklungskosten an sechs Kriterien geknüpft (IAS 38.57), deren Erfüllung eine Ansatzpflicht nach sich zieht. Jedoch ist jedes Kriterium für sich interpretationsbedürftig, sodass aufgrund der großen Ermessensspielräume in der Literatur eher von einem "faktischen Ansatzwahlrecht" gesprochen wird.
In der Theorie zur Bilanzpolitik sind die Ermessensspielräume bei den Aktivierungskriterien als materielle Bilanzpolitik einzuordnen, d.h. das Management kann Wahlrechte oder bestehende Ermessensspielräume zur Darstellung der Lage des Unternehmens in der Rechnungslegung nutzen. Die Wahl der Bilanzierungsmethode ist von den Zielen der Bilanzpolitik abhängig: Werden eine Maximierung des ausgewiesenen Erfolgs oder in Hinblick auf das Rating eine höhere Eigenkapitalquote angestrebt, erfolgt tendenziell eine Aktivierung von Entwicklungskosten. Soll hingegen eine kurzfristige Minimierung oder eine Glättung des ausgewiesenen Erfolgs über die Zeit erzielt werden, so werden Entwicklungskosten eher als Aufwand erfasst. Der Bilanzpolitik sind jedoch durch die Forderung einer stetigen Ausübung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten gem. IAS 8 sowie durch verpflichtende Angaben zu den gesamten Forschungs- und Entwicklungskosten im Anhang Grenzen gesetzt.
Aus agency-theoretischer Sicht kann eine Aktivierung der Entwicklungskosten auch als Signal des Managements zur Verringerung bestehender Informationsasymmetrien zwischen dem Unternehmen und den Rechnungslegungsadressaten verstanden werden. Jedoch ist das Signal schwierig zu interpretieren, da mit der Aktivierung zum einen positive Zukunftserwartungen des Managements über die Entwicklung, zum anderen aber auch der Versuch einer Gewinnerhöhung oder Verlustvermeidung z.B. am Jahresende zum Ausdruck kommen können.
Ein Blick in die Praxis zeigt, dass der Anteil von aktivierten Entwicklungskosten bei deutschen Unternehmen tatsächlich sehr unterschiedlich ist. Hierzu existieren zahlreiche Studien, die sich überwiegend in Form von Geschäftsberichtsanalysen mit der Bilanzierungspraxis von immateriellen Vermögenswerten im deutschsprachigen Raum auseinandersetzen (zu einem Überblick über bisherige Studien siehe Abschn. III.).
Unterschiede resultieren dabei zum einen daraus, dass die in IAS 38.57 angeführten Kriterien in Abhängigkeit des jeweiligen Geschäftsmodells unterschiedlich interpretiert werden. Das oft aufgeführte prominente Gegensatzpaar Automobil- vs. Pharmabranche soll dies anhand des Kriteriums der technischen Realisierbarkeit verdeutlichen: Während die technische Funktionsfähigkeit eines Automobils und seine Verkehrszulassung vergleichsweise früh im Entwicklungsprozess als gesichert erscheinen, bestehen bei Medikamenten (mit Ausnahme von Generika) auf jeder Bearbeitungsstufe bis zur behördlichen Zulassung erhebliche Erfolgsrisiken. In der Konsequenz erfolgt in der Pharmabranche typischerweise eine Verrechnung von branchenüblichen Entwicklungskosten als Periodenaufwand, während in der Automobilbranche Entwicklungskosten in hohem Umfang aktiviert werden. Zum anderen scheinen aber auch gleichartige Sachverhalte unterschiedlich beurteilt zu werden, was den IAS 38.57 zugesprochenen faktischen Wahlrechtscharakter bestätigen würde: So werden Softwareentwicklungskosten in fast jeder Branche aktiviert - mit Ausnahme der Softwarehersteller selbst. Daneben unterliegen die Regelungen des IAS 38 weiteren Auslegungsspielräumen, z.B. wann eine aktivierbare Erweiterung eines bestehenden Entwicklungsprojekts vorliegt.
Die meisten Studien gehen nicht über diese bzw. vergleichbare Erkenntnisse hinaus, sodass eine Vielzahl von Fragestellungen in der Literatur bisher nur unzureichend behandelt worden ist, wie z.B.: Gibt es auch Unterschiede im Aktivierungsverhalten innerhalb einer Branche? Welche Gründe sprechen für eine absolute Nichtaktivierung von Entwicklungskosten, wenn doch aufgrund der Interpretationsfähigkeit der Ansatzkriterien eine Aktivierung stets verargumentierbar erscheint? Warum haben aktivierte Softwareentwicklungskosten einen so hohen Stellenwert in den Bilanzen vieler Unternehmen, nur nicht bei den Softwareherstellern selbst?
Für die Beantwortung derartiger Fragen sind qualitative Fallstudien zum Bilanzierungsverhalten von Unternehmen erforderlich. In der vorliegenden Studie werden deshalb zunächst anhand von Experteninterviews mit Vertretern der Branchen Pharma, Automobilhersteller und -zulieferer, Software sowie Medizintechnik sog. "Aktivierungsmodelle nach Branchen" hergeleitet und durch weitere Interviews mit Big-Four-Wirtschaftsprüfern validiert. Die Spiegelung der Modelle an der bisherigen (empirischen) Literatur sowie der sich anschließende Vergleich der Modelle ermöglichen so tiefgehende Aussagen über das jeweilige Aktivierungsverhalten einer Branche. Der Beitrag schließt mit einer Zusammenfassung und einem vorläufigen Fazit.
Dipl.-Kffr. Anneke Behrendt-Geisler ist wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin an der Professur für BWL IV, insbesondere Controlling und integrierte Rechnungslegung an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Prof. Dr. Barbara E. Weißenberger ist Inhaberin der Professur BWL IV, insbesondere Controlling und integrierte Rechnungslegung an der Justus-Liebig-Universität Gießen.
|
LOGIN ERFORDERLICH
Die Volltexte der KoR-Online-Datenbank stehen nur Abonnenten zur Verfügung.
Zur Anzeige eines Dokuments geben Sie bitte zunächst Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein.
Sie sind noch nicht Abonnent von KoR-Online?
Informieren Sie sich hier über unsere Aboangebote.
|
|
ODER:
Sie können dieses Dokument im Rahmen unseres Einzeldokumentverkaufs in unserem Shop erwerben. Klicken Sie dazu auf den Einkaufswagen.
|
 |
© KoR, Fachverlag der Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH 2012